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GESCHÄFTSORDNUNG
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§ 1 - Zweck
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Die Geschäftsordnung bildet die Grundlage der gesamten Arbeit des Vereins, insbesondere ist sie Mittel zur Verfolgung und Durchsetzung der in der Satzung verankerten Ziele des Vereins. |
§ 2 - Aufgaben und Gemeinnützigkeit des Vereins
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Der Verein, vertreten durch den jeweiligen Vorstand, hat dafür Sorge zu tragen, dass jedem Mitglied zu den Trainingstagen ausreichend akzeptable Trainingsbedingungen vorliegen, soweit diese vom Verein beeinflussbar sind. |
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2 |
Der Verein organisiert Turniere, bei denen vorausgesetzt wird, dass die Mitglieder aktiv teilnehmen und auch bei anderen Veranstaltungen den Verein auf geeignete Weise repräsentieren. |
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3 |
Insbesondere sind Turniere bei anderen Freizeit- und Hobbybowlern sowie anderen Vereinen öffentlich bekannt zu geben. |
§ 3 - Mitgliedschaft
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Der Beitritt zum Verein regelt die Satzung. |
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Der Ausschluss aus dem Verein kann neben der Satzung insbesondere dann erfolgen wenn a) das Mitglied sich grob gegen die aufgestellten Regeln der Geschäftsordnung verhält, b) den Pflichten der Zahlungen, wie der Aufnahmegebühr und des Mitgliedsbeitrages nicht nachkommt, c) sich grob unsportlich verhält. |
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3 |
Über eine erneute Aufnahme eines ehemaligen Mitgliedes entscheidet der Vorstand. |
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4 |
Nur Mitglieder können in der DBU und im FBV für den Verein spielen |
§ 4 - Mitgliedsbeitrag
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Der Mitgliedsbeitrag beträgt ab 18 Jahren 36,00 EUR pro Kalenderjahr.
Für Mitglieder unter 10 Jahren ist die Mitgliedschaft betragsfrei, von 10 bis 17 Jahren zahlen einen ermäßigten Jahresbeitrag von 18,00 EUR.
Gleiches gilt für Schüler und Studenten mit Nachweis, die noch kein eigenes Einkommen haben.
Für Mitglieder mit Behinderung ab 50% gilt der ermäßigte Jahresbeitrag von 18,00 EUR.
Die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages hat bis Ende Februar des laufenden Geschäftsjahres zu erfolgen
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2 |
Die Aufnahmegebühr ist bei Eintritt in den Verein im Voraus an den Schatzmeister zu zahlen.
Diese entfällt bei Mitgliedern unter 10 Jahren, für alle anderen neuen Mitglieder beträgt die Aufnahmegebühr einmalig 40,00 EUR ab 01.06.2018. |
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3 |
Die Ehrenmitgliedschaft bleibt weiterhin Betragsfrei und bedarf keiner Aufnahmegebühr. |
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4 |
Für neue Mitglieder gilt als Zahlungstermin der Monat des Eintrittes. |
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5 |
Als Bestätigung werden eine Quittung und ein Mitgliedsausweis ausgehändigt. |
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6 |
Es besteht die Möglichkeit der ruhenden Mitgliedschaft bis zu einem Kalenderjahr. Dazu ist ein begründeter schriftlicher Antrag an den Vereinsvorstand notwendig, dieser entscheidet dann über die Annahme oder Ablehnung des Antrages. Ruhende Mitglieder sind von der Beitragszahlung befreit. Während des Ruhens der Mitgliedschaft hat das Mitglied keinerlei Ansprüche auf Leistungen des Vereins, sowie kein Stimmrecht bei Mitgliederversammlungen. Die Mitgliedschaft lebt wieder auf, sobald das Mitglied aktiv wird und den Beitrag für das laufende Geschäftsjahr bezahlt hat. |
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7 |
Es besteht die Möglichkeit der befristeten Mitgliedschaft. Diese ist auf maximal 11 Monaten begrenzt. Dazu ist ein begründeter schriftlicher Antrag an den Vereinsvorstand notwendig, dieser entscheidet dann über die Annahme oder Ablehnung des Antrages. Befristete Mitglieder zahlen die gleichen Mitgliedsbeträge wie die normalen Mitglieder (siehe §4.1 der Geschäftsordnung), die Abrechnung der Beiträge erfolgt in ganzen Monaten im Voraus für die Dauer der befristeten Mitgliedschaft. Die Aufnahmegebühr ist die gleiche wie in §4.2 genannt. |
§ 5 - Trainingszeiten- und Trainingsbedingungen
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1 |
Der Verein, vertreten durch den Vorstand, stellt seinen Mitgliedern in Zusammenarbeit mit der Bowlingbahn Markkleeberg Dienstag von 18.00 bis 22.00 Uhr und Donnerstag nur mit Voranmeldung einer Woche im Voraus ausreichend Bahnen zur Verfügung. |
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2 |
Der Spielpreis pro Spiel für Mitglieder, wird vom Vorstand mit dem Bahnbetreiber verhandelt und ist von jedem selbst zu zahlen. |
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3 |
Der Spielpreis pro Spiel gilt nur dienstags und donnerstags. |
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4 |
Jedes Mitglied hat die Pflicht, mindestens einmal im Monat an dem Vereinstraining teilzunehmen. |
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5 |
An jedem 1. Trainingstag des Monats wird ein Vereinsturnier nach festgelegtem Modus gespielt. |
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6 |
Spielzettel sind in jedem Fall ordentlich auszufüllen. Betrugsversuche werden mit einer Verwarnung und bei Wiederholung mit dem Ausschluss aus dem Verein geahndet. |
§ 6 - Finanzierungen
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1 |
Die Finanzierung von Turnieren und Vereinsfesten und den damit verbundenen Kosten sollten durch die Kontakte von Mitgliedern, persönlich oder geschäftlich, zur Gewinnung von Sponsoren genutzt werden. |
Stand vom 08.05.2018
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